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Ehe- und Familienrecht.
In der schwierigen Phase der Trennung oder im Hinblick auf eine bevorstehende Ehescheidung entsteht für Sie als Eheleute das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinanderzusetzen. Gleiches gilt selbstverständlich für die eingetragene Lebenspartnerschaft und die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Dabei treten meist Fragen auf wie:
Obwohl nicht für alle Verfahren vor dem Familiengericht Anwaltszwang besteht, ist das Familienrecht doch so komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, dass eine Beratung und Vertretung durch einen kompetenten Rechtsanwalt meist unerlässlich ist. Auf einige der häufigsten Fragen soll auf dieser Seite kurz eingegangen werden. Die Einzelheiten gerade Ihres "Falles" können hier jedoch nicht abschließend gelöst werden. Rufen Sie uns daher bitte an, damit wir ein ausführliches Beratungsgespräch führen können. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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